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BerlinOnline


Datum:   06.02.1997
Ressort:   Nachrichten
Autor:   Marc Fest, Los Angeles

O.J. Simpson muß bezahlen

Jury verurteilt Ex-Footballstar zu 8,5 Millionen Dollar Schadensersatz

Der ehemalige US-Footballstar O.J. Simpson ist am Dienstag von einem Zivilgericht des Mordes an seiner Ex-Frau und deren Freund für schuldig befunden worden. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Schadensersatzzahlung von 8,5 Millionen Dollar. Die Geschworenen entschieden einstimmig. Simpson war 16 Monate zuvor in einem Strafprozeß freigesprochen worden.

Umgerechnet rund 13 Millionen Mark Schmerzensgeld muß O.J. Simpson an die Hinterbliebenen von Ronald Goldman zahlen. Er soll damit für den "Verlust an Liebe und Gesellschaft" des Sohnes aufkommen, aber auch materielle Schäden wie die Kosten für die Beerdigung begleichen. Die Geschworenen werden außerdem noch in dieser Woche darüber beraten, ob gegen Simpson Strafgelder in Millionenhöhe verhängt werden. Diese müßte Simpson dann an die Familien von Nicole und Goldman zahlen.

Simpson zeigte sich schockiert, als das Urteil verlesen wurde. Ronalds Vater Fred Goldman hob erleichtert seine Arme, während Tochter Kim vor Freude weinte. Tränen der Erleichterung gab es auch bei Nicoles Eltern. Dagegen ballte Denise, die Schwester der Ermordeten, ihre Hände und rief ein lautes "Yes" (Ja) aus. Goldman sagte, daß zweieinhalb Jahre nach dem Tod seines Sohnes die Gerechtigkeit doch noch gesiegt habe. Vor dem Gerichtsgebäude hatte sich eine große Menschenmenge versammelt, die das einstige Idol mit Buhrufen empfing.

Zwei Prozesse, ein Straf- und ein Zivilverfahren (siehe Kasten), haben damit zu zwei gegensätzlichen Urteilen gegen den schwarzen Ex-Footballstar geführt. Im Strafprozeß mit mehrheitlich schwarzen Geschworenen wurde er im Oktober 1995 vom Vorwurf freigesprochen, seine frühere Frau und deren Freund im Juni 1994 ermordet zu haben. Im Zivilverfahren machte ihn jetzt eine Jury ohne schwarze Geschworene für den Doppelmord an zwei Weißen verantwortlich und verurteilte ihn zu Schadensersatz.

Vom Strafverfahren unterschied sich der Zivilprozeß vor allem dadurch, daß dem Gericht neue Beweismittel vorgelegt wurden und daß Simpson, der seinerzeit von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte, diesmal zur Sache aussagen mußte.

Im Ergebnis wurde die Aussagepflicht Simpson tatsächlich zum Verhängnis: Seine mit steinerner Miene vorgebrachte Aussage, seine Frau "nie, nie, nie" geschlagen zu haben, beraubte ihn jeder Glaubwürdigkeit: Nach einem Ehestreit von 1989 polizeilich aufgenommene Fotos zeigen Nicole Simpson mit deutlichen Blessuren im Gesicht.

Ebenfalls zu Simpsons Nachteil gereichte ein plötzlich aufgetauchtes Foto, auf dem er Schuhe der seltenen Marke "Bruno Magli" trägt. Die Polizei hatte 12 blutige Abdrücke von Schuhen desselben Herstellers am Tatort gefunden. Simpson bezeichnete das Foto zunächst als Fälschung. Als die Anklage 30 weitere solcher Fotos präsentierte, erklärte Simpson, sich nicht erinnern zu können, jemals solche Schuhe getragen zu haben.

Die widersprüchlichen Urteile erhellen problematische Aspekte des auch in den USA inzwischen umstrittenen Geschworenensystems: Anhand ihrer Auto-Anmeldungen ausgeloste Laien befinden über Schuld und Unschuld. In Zivilprozessen bestimmen sie zusätzlich das Strafmaß - wie die Erfahrung gezeigt hat, häufig nach schwer nachvollziehbaren Kriterien. Die soziale Zusammensetzung kann dabei für das Urteil ausschlaggebend sein. So fand Simpsons Zivilprozeß im vorwiegend weißen Santa Monica, der Strafprozeß in einem vorwiegend schwarzen Stadtteil von Los Angeles statt.

Auch erwartet das Justizsystem von den Juroren, den Strafprozeß bei ihrer Urteilsfindung zu ignorieren. Und natürlich den Medienzirkus. Sechs Jury-Mitglieder mußten im Laufe des Zivilprozesses ausgewechselt werden (zehn im Strafprozeß), weil sie gegen Auflagen verstoßen hatten - das letzte sogar, nachdem die Urteilsfindung bereits begonnen hatte: Die einzige schwarze Jurorin hatte verschwiegen, daß ihre Tochter für den Staatsanwalt in Simpsons Strafprozeß tätig gewesen war. +++

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