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T910425.165 TAZ-BERLIN Nr. 3390 Seite 22 vom 25.04.1991
83 Zeilen von TAZ-Bericht marc fest
Keine Rollis in den Ku'damm-Kinos
Keine Rollis in den Ku'damm-Kinos
Behindertenplenum fordert Beteiligung am Stadtforum
Lichtenberg. Haben Sie schon mal eineN der 20.000 Berliner
RollstuhlfahrerInnen in einem Ku'damm- Kino entdeckt? Wahrscheinlich nicht.
Dafür sorgen die Brandschutzbestimmungen. Und die Architekten. Denn die haben
die Kinos so geplant, daß unsere Mitmenschen auf Rädern im Notfall garantiert
die Fluchtwege verstopfen - und deshalb gar nicht erst hereindürfen.
Die TeilnehmerInnen des zweiten Gesamtberliner Behindertenplenums forderten
deshalb am Montag in einer Protesterklärung, daß der Senator für
Stadtentwicklung und Umweltschutz, Volker Hassemer (CDU), auch Behinderte und
deren VertreterInnen in das Stadtforum beruft. In diesem Gremium sollen
unterschiedliche Interessengruppen neue Stadtplanungsideen für das zukünftige
Berlin entwerfen. Doch bereits in der Planungsphase gilt auch hier bisher:
Behinderte bleiben draußen. Für Eckehard Porst von »Mobilität für Behinderte«
stehen nicht nur ausreichend breite Türen auf dem Spiel: »Durch den baulichen
Rahmen bestimmen auch die Architekten den zukünftigen Zeitgeist und die
Akzeptanz der Behinderten.«
Die Betroffenen diskutierten jedoch nicht nur die räumliche, sondern auch
ihre finanzielle Diskriminierung. Denn noch immer werden sie durch ihre
Behinderung in der Regel automatisch zu SozialhilfeempfängerInnen. Grund: Das
pauschal und einkommensunabhängig gewährte »Berliner Pflegegeld« (je nach
Behinderung zwischen 350 und 1.600 Mark) ist vom Gesetzgeber lediglich als
Ausgleich für Mehrausgaben, nicht aber als Finanzierung des gesamten
Pflegeaufwands vorgesehen. Bleibt also nur, beim Sozialamt alljährlich die
sogenannte »Hilfe zur Pflege« zu beantragen - »eine erniedrigende Prozedur«,
so Rollstuhlbenutzer Porst: Oftmals trieben die Sozialämter ältere Behinderte
durch gezielte Mittelkürzungen in die Heime. Weil die Sozialämter außerdem
direkt mit den Wohlfahrtsverbänden abrechnen, bräuchten sich diese bei der
ambulanten Pflege nicht dem offenen Wettbewerb zu stellen - ebenfalls auf
Kosten der Behinderten. Und durch die teilweise Aufrechnung der Sozialhilfe
mit dem »Berliner Pflegegeld« verringere sich der Betrag, über den Behinderte
ohne Nachweispflicht über die Verwendung frei verfügen dürfen.
In der Ex-DDR beziehen die Behinderten, die früher eine Invalidenrente bis
180 Mark erhielten, heute gerade 59 Prozent der westlichen Sozialleistungen.
Als Konsequenz wandern inzwischen viele als Hilfskräfte in den Westen ab.
In einer Resolution an den Regierenden Bürgermeister Diepgen protestiert das
zweite Gesamtberliner Behindertenplenum gegen die drohende Kürzung des
Berliner Pflegegeldes. Weitere Forderungen sind unter anderen die Abschaffung
der Heimandrohung aus Kostengründen und die Einsetzung eines
Behindertenbeauftragten im Range eines Senators oder Staatssekretärs.
Marc Fest